Hilfswerk des Lionsclub Mönchengladbach St. Vitus

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (AO).

Zweck des Vereins ist die Förderung
- der öffentlichen Gesundheitspflege
- der Jugendpflege und der Jugendfürsorge
- der Erziehung, der Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
- der Altenpflege und Behindertenhilfe
- von Toleranz und Völkerverständigung
- der Kunst und Kultur
- der Integration von in Deutschland lebenden Aussiedlern und Ausländern
- hilfsbedürftiger Personen und Personengruppen im Sinne des § 53 AO
- zu entwickelnder Regionen
- des Umweltschutzes

Die Satzungszwecke werden verwirklicht durch die Beschaffung der finanziellen Mittel für diesbezügliche fremde und eigene Aktivitäten. Die Mittel sollen insbesondere für

- die Ausstattung von medizinischen Einrichtungen, den Kauf von Krankenfahrzeugen und der Durchführung von Integrationsmaßnahmen für Behinderte,
- die Ausstattung von Kindergärten, Waisenhäusern und Spezialeinrichtungen für behinderte Kinder sowie die Finanzierung von Ausbildungskosten      Jugendlicher,
- die Ausstattung von Schulen, berufsbildenden Institutionen und vergleichbaren Einrichtungen,
- die Unterstützung von Schulen und Lehrkräften bei der Einführung und Anwendungnvon Programmen zur Förderung der Jugendpflege und Jugendfürsorge, der Gesundheitsfürsorge sowie der Gewalt- und Drogenprävention,
- die Ausstattung von Alten-, Pflege- und Behindertenheimen,
- die Intensivierung der Eingliederung von Aussiedlern und Ausländern z.B. durch Sprachunterricht,
- die Unterstützung von kulturellen Einrichtungen wie Theatern und Museen und von kulturellen Veranstaltungen wie Konzerte und Kunstausstellungen,
- Hilfeleistung in Fällen von körperlicher und geistiger Not,
- Die Förderung anderer gemeinnütziger Vereine, die ähnliche Zwecke wie das

Hilfswerk Lions Club Mönchengladbach St. Vitus e.V. verfolgen (diese Verwendung darf nicht überwiegen) verwendet werden.